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Agrardiesel-Vergütung

Antrag nur noch elektronisch möglich!

Elektronische Antragstellung

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Antrag auf Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG verpflichtend elektronisch über das Zoll-Portal beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.

Um die Dienstleistung "Agrardieselentlastung" im Zoll-Portal nutzen zu können, benötigen Sie im Zoll-Portal ein Geschäftskundenkonto. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Konto, welches unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt wurde (Variante "Für eine Organisation").

Ein ELSTER-Zertifikat welches von Privatpersonen benutzt wird (z.B. Lohnsteuer), ist für die Agrardieselvergütung nicht ausreichend!
Es wird immer ein ELSTER-Zertifikat benötigt, welches die „geschäftliche Tätigkeit“ (auch als Landwirt im Nebenerwerb) anzeigt.
 

Beantragen Sie das Elster-Zertifikat frühzeitig, da der Aktivierungscode per Post zugesendet wird und dies einige Tage dauert.

Der elektronische Antrag zur Agrardieselentlastung kann bis zum

>> 31. Dezember des Jahres <<

das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.

Maschinenring
Trier-Wittlich

Europa-Allee 60
54343 Föhren

Tel. 06502/99 65 46-0
Fax 06502/99 65 46-9
info@mbr-trier.de

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
08.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitags
08.00 Uhr – 15.00 Uhr

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