Ablauf der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Grundsätzlich nur unbelasteter Klärschlamm, welcher als Düngemittel gemäß Düngemittelgesetz eingesetzt wird.
- Aufnahme der Flurstücke gemäß Flurstückskataster. Ausschluß von Sperrbereichen(Wasserschutzzonen I und II, Uferrandstreifen, Dauergrünland, Gemüse- u.Obstanbauflächen, Flächen mit pH < 4,5 und P2O5 in Versorgungsstufe E)
- Ziehung der Bodenproben durch staatlich zugelassene Bodenprobennehmer
- Analyse der Bodenproben durch staatlich zugelassene Labore
- Beantragung der Klärschlammdüngung gemäß Klärschlammverordnung in Abstimmung mit Landwirt, Klärwerkbetreibern, Fruchtfolge, Vegetation, Nährstoffbedarf (Düngeverordnung)
- Zustimmung durch die zuständige Kontrollbehörde (SGDN, LK Saarbrücken, Landesumweltamt für das Saarland)
- Anlieferung an Feldrand
- Ausbringung mit Spezialstreuern
- Vollzugsmeldung an die Kontrollbehörde
- Dokumentation einschließlich Nährstoffberechnung und Düngeempfehlungund Führen eines Flächenkatasters (Schlagkartei)