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Abwasser Substrat

Ablauf der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Grundsätzlich nur unbelasteter Klärschlamm, welcher als Düngemittel gemäß Düngemittelgesetz eingesetzt wird.
 

  1. Aufnahme der Flurstücke gemäß Flurstückskataster. Ausschluß von Sperrbereichen(Wasserschutzzonen I und II, Uferrandstreifen, Dauergrünland, Gemüse- u.Obstanbauflächen, Flächen mit pH < 4,5 und P2O5 in Versorgungsstufe E)
  2. Ziehung der Bodenproben durch staatlich zugelassene Bodenprobennehmer
  3. Analyse der Bodenproben durch staatlich zugelassene Labore
  4. Beantragung der Klärschlammdüngung gemäß Klärschlammverordnung in Abstimmung mit Landwirt, Klärwerkbetreibern, Fruchtfolge, Vegetation, Nährstoffbedarf (Düngeverordnung)
  5. Zustimmung durch die zuständige Kontrollbehörde (SGDN, LK Saarbrücken, Landesumweltamt für das Saarland)
  6. Anlieferung an Feldrand
  7. Ausbringung mit Spezialstreuern
  8. Vollzugsmeldung an die Kontrollbehörde
  9. Dokumentation einschließlich Nährstoffberechnung und Düngeempfehlungund Führen eines Flächenkatasters (Schlagkartei)

 

Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

  • Angestrebte Kreislaufwirtschaft (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
  • Düngung von landwirtschaftlichen Ackerflächen auf denen ein Nährstoffbedarf vorhanden ist oder entsteht (Auf- bzw. Entzugsdüngung)
  • Eingebaute Sicherheiten innerhalb der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
  • Regelmäßige Analysen alle (4-6 Monate) des Klärschlammes nach AbfKlärV:
  • Ordnungsgemäße Zwischenlagerung
  • Fachgerechter Transport
  • Fachgerechte Ausbringung
  • Beaufsichtigung durch Kontrollbehörde

Maschinenring
Trier-Wittlich

Europa-Allee 60
54343 Föhren

Tel. 06502/99 65 46-0
Fax 06502/99 65 46-9
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Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
08.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitags
08.00 Uhr – 15.00 Uhr

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