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Bodenproben

Grundlage eines jeden Anbaus von Kulturen ist die standortangepasste, optimale Bodenversorgung mit Nährstoffen. Diese lässt sich nur über eine sorgfältig geplante Bodenprobenahme ermitteln.
Unsere Bodenanalysen sind ein unverzichtbares Instrument für die Ermittlung des Pflanzenbedarfs und helfen die Düngerkosten im Griff zu behalten.

Wenn das Düngerstreuen erst mal anfängt, geht es Schlag auf Schlag; dann ist das Probenziehen schnell in Vergessenheit geraten. Die nötigen Probenutensilien sind bei uns  erhältlich. 

Gerne nehmen wir auch Ihren Auftrag zur Probenziehung an.

Landwirtschaft / Weinbau

Bodenproben müssen bei Schlägen über 1 ha gezogen werden und  sind nach sechs Jahren zu erneuern. Das Analysedatum gilt als Verfallsdatum. Bei Schlagteilungen und Zusammenführungen achten Sie auf die neue Schlaggröße.

Vorsicht bei Grünlandumbruch an angrenzende Ackerflächen  –  auch dadurch werden Schläge größer.

So ziehen Sie Bodenproben richtig

Für die Probenahme benötigen Sie:

  • Bohrstab (oder Spaten)
  • 1 Plastikeimer
  • Verpackungsbeutel
  • Auftragsformular

Die Zahl der Proben richtet sich nach der Größe der Fläche. Bei großen Flächen sollten maximal 5 Hektar Fläche zu einer Probe vereinigt werden. Jede Probe besteht aus einer bestimmten Anzahl von Einstichen, die auf der untersuchten Fläche vorgenommen werden. Pro Hektar sollten mindestens 10 Einstiche erfolgen.

Beprobungstiefen:

  • Grünland: 0 - 10 cm
  • Acker 0 - 30 cm (bzw. entsprechend Bearbeitungstiefe).

Anschließend wird der Boden gründlich gemischt. Von dieser Bodenmischung werden ca. 400 g in einen Proben-beutel gefüllt.

Zur Kennzeichnung die Probenbeutel  nummerieren oder etikettieren. Probenliste mit Details zu den Proben der Lieferung beifügen.

Wann?

Die Zeit vom Herbst bis zum Frühjahr ist günstig für die Probenahme. Bis 2 Monate nach einer Düngung sollte keine Probe gezogen werden. Um Versorgungsänderungen im Boden feststellen zu können, ist eine regelmäßige Untersuchung im Abstand von drei Jahren empfehlenswert.

Weinbau (Steillagenförderung)

Im Rahmen der Steillagen-förderung muss spätestens zum Ende des ersten Verpflichtungsjahres ein aktuelles Bodenuntersuchungsergebnis der Bodenschicht 0-30 cm vorgelegt werden. Dies gilt auch für Erweiterungsflächen.
Ermittelt werden für die Bodenschicht 0-30 cm: pH-Wert, Kalium, Phosphor, Magnesium  sowie Humusgehalt und Ges.-N (C:N-Verhältnis).

Vorgaben im Weinbau (Steillagenförderung)

  • für jeweils 0,3 ha ist eine Bodenprobe nachzuweisen
  • Bsp.:
    pro 1,0 ha 3 Proben
    pro 0,4 ha 2 Proben
  • kleine Schläge in räumlicher Nähe können bis zu 1 ha zusammengefasst werden (= 3 Proben)
  • Steingehalt in % muss unbedingt mit angegeben werden!

 

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Dagmar Beringhoff
Dagmar Beringhoff

Bodenproben / Grüngutabrechnungen

Tel. 06502-99 65 46 3
dagmar.beringhoff@mbr-trier.de   

Georg Werner
Georg Werner

Beratung / Grüngut / Verrechnungen

Tel. 06502-99 65 46 2
georg.werner@mbr-trier.de

Maschinenring
Trier-Wittlich

Europa-Allee 60
54343 Föhren

Tel. 06502/99 65 46-0
Fax 06502/99 65 46-9
info@mbr-trier.de

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
08.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitags
08.00 Uhr – 15.00 Uhr

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