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Flexibel, unkompliziert und zuverlässig.
Unsere Leistungen für private Haushalte.

Beratung > Bodenproben

Vorgaben im Weinbau

(Steillagenförderung)

  • für jeweils 0,3 ha ist eine Bodenprobe nachzuweisen
    Bsp.:    pro 1,0 ha 3 Proben
                pro 0,4 ha 2 Proben
  • kleine Schläge in räumlicher Nähe können bis zu 1 ha zusammengefasst werden (= 3 Proben)
  • Steingehalt in % muss unbedingt mit angegeben werden!!!

Weinbau

  • im Rahmen der Steillagen-förderung muss spätestens zum Ende des ersten Verpflichtungsjahres ein aktuelles Bodenuntersuchungsergebnis der Bodenschicht 0-30 cm vorgelegt werden
  • dies gilt auch für Erweiterungsflächen
  • ermittelt werden für die Bodenschicht 0-30 cm: pH-Wert, Kalium, Phosphor, Magnesium  sowie Humusgehalt und
  • Ges.-N (C:N-Verhältnis)
  • weitere Vorgaben: s. Landwirtschaft

Landwirtschaft

auf allen Schlägen ab 1 ha
mind. alle 6 Jahre

Untersuchungsstandards:
pH-Wert, Phosphor, Kalium

Technik und Vorgaben i. d. Landwirtschaft

  1. 1 Probe besteht aus mind. 15 Einstichen in 15-30 cm Tiefe (Grünland 10 cm)
  2. die aus einzelnen Einstichen gesammelte Erdmenge in einem Eimer gründlich mischen
  3. von dieser Mischprobe werden ca. 400 g in Papier- oder Gefrierbeutel außen gekennzeichnet an MBR Agrarunion GmbH geschickt

Bodenuntersuchungen für Landwirtschaft, Wein – und Gartenbau

Landwirtschaft

auf allen Schlägen ab 1 ha
mind. alle 6 Jahre

Untersuchungsstandards:
pH-Wert, Phosphor, Kalium

Technik und Vorgaben i. d. Landwirtschaft

  1. 1 Probe besteht aus mind. 15 Einstichen in 15-30 cm Tiefe (Grünland 10 cm)
  2. die aus einzelnen Einstichen gesammelte Erdmenge in einem Eimer gründlich mischen
  3. von dieser Mischprobe werden ca. 400 g in Papier- oder Gefrierbeutel außen gekennzeichnet an MBR Agrarunion GmbH geschickt

Weinbau

  • im Rahmen der Steillagen-förderung muss spätestens zum Ende des ersten Verpflichtungsjahres ein aktuelles Bodenuntersuchungsergebnis der Bodenschicht 0-30 cm vorgelegt werden
  • dies gilt auch für Erweiterungsflächen
  • ermittelt werden für die Bodenschicht 0-30 cm: pH-Wert, Kalium, Phosphor, Magnesium  sowie Humusgehalt und
  • Ges.-N (C:N-Verhältnis)
  • weitere Vorgaben: s. Landwirtschaft

Vorgaben im Weinbau

(Steillagenförderung)

  • für jeweils 0,3 ha ist eine Bodenprobe nachzuweisen
    Bsp.:    pro 1,0 ha 3 Proben
                pro 0,4 ha 2 Proben
  • kleine Schläge in räumlicher Nähe können bis zu 1 ha zusammengefasst werden (= 3 Proben)
  • Steingehalt in % muss unbedingt mit angegeben werden!!!

Bohrstöcke können bei uns ausgeliehen werden.
Gerne nehmen wir auch Ihren Auftrag zur Ziehung der Bodenproben an.

Bitte Ihre Bodenproben mit dem ausgefüllten Untersuchungsauftrag persönlich in unserer Geschäftsstelle in Föhren abgeben. Wir sind für Sie da!


Downloads Untersuchungsaufträge:

Formular Probenahmeprotokoll Wirtschaftsdünger - hier runterladen

Formular Laborauftrag Bodenuntersuchungen_Landwirtschaft - hier runterladen

Formular Laborauftrag Bodenuntersuchungen_Weinbau - hier runterladen

 

 

Ihre Ansprechpartner zu diesem Thema

Dagmar Beringhoff
Dagmar Beringhoff

Bodenproben / Grüngutabrechnungen

Tel. 06502-99 65 46 3
dagmar.beringhoff@mbr-trier.de   

Georg Werner
Georg Werner

Beratung / Grüngut / Verrechnungen

Tel. 06502-99 65 46 2
georg.werner@mbr-trier.de

Maschinenring
Trier-Wittlich

Europa-Allee 60
54343 Föhren

Tel. 06502/99 65 46-0
Fax 06502/99 65 46-9
info@mbr-trier.de

Öffnungszeiten

Montags bis Donnerstags
08.00 Uhr – 17.00 Uhr

Freitags
08.00 Uhr – 15.00 Uhr

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