Ablauf der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
Grundsätzlich nur unbelasteter Klärschlamm, welcher als Düngemittel gemäß Düngemittelgesetz eingesetzt wird.
Aufnahme der Flurstücke gemäß Flurstückskataster. Ausschluß von Sperrbereichen(Wasserschutzzonen I und II, Uferrandstreifen, Dauergrünland, Gemüse- u.Obstanbauflächen, Flächen mit pH < 4,5 und P2O5 in Versorgungsstufe E)
Ziehung der Bodenproben durch staatlich zugelassene Bodenprobennehmer
Analyse der Bodenproben durch staatlich zugelassene Labore
Beantragung der Klärschlammdüngung gemäß Klärschlammverordnung in Abstimmung mit Landwirt, Klärwerkbetreibern, Fruchtfolge, Vegetation, Nährstoffbedarf (Düngeverordnung)
Zustimmung durch die zuständige Kontrollbehörde (SGDN, LK Saarbrücken, Landesumweltamt für das Saarland)
Anlieferung an Feldrand
Ausbringung mit Spezialstreuern
Vollzugsmeldung an die Kontrollbehörde
Dokumentation einschließlich Nährstoffberechnung und Düngeempfehlungund Führen eines Flächenkatasters (Schlagkartei)
Rahmenbedingungen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung